Der Fachtag findet am 23. November 2015 von 9.00 –17.00 Uhr im Saalbau Titus-Forum (Nordweststadt), Walter-Möller-Platz 2, 60439 Frankfurt statt.
Zielgruppen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Betreuungseinrichtungen, Lehrerinnen und Lehrer. Die TeilnehmerInnenzahl ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt nach Eingang. Die Veranstaltung ist beitragsfrei.
In diesem Jahr veranstaltet das Kinderbüro seinen Fachtag zum Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention: „Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie
Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“.
Hier finden Sie das Programm und das Anmeldeformular.
Es ist in Frage zu stellen, ob dieses Kinderrecht in Betreuungseinrichtungen, Schulen sowie in allen Lebensbereichen berücksichtigt und ernst genommen wird. Wie viel Raum bleibt Kindern zum freien Spiel, zur Ruhe und Erholung? Sind es nicht eher die Bildungs- und Förderangebote, die einen hohen Stellenwert im Leben der Kinder haben und diese nicht nur zeitlich unter Druck setzen? Wo bleibt die Erholung, das freie und selbstbestimmte Spiel der Kinder?
Diese Freiräume, so hat es der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes festgestellt, fehlen den Kindern; Lothar Krappmann (ehemaliges Mitglied des UN-Ausschuss) sagte hierzu, „Kinderspiel ist Überlebensgrundlage einer zukunftsfähigen Gesellschaft“.